Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
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Für den Fall einer Auftragserteilung wird in beiderseitigem Einvernehmen ein Terminplan erstellt. Aus organisatorischen Gründen sind Arbeitseinsätze mindestens 1 Woche vor Arbeitsbeginn abzustimmen |
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Alle für die korrekte Ausführung der Arbeiten notwendigen Unterlagen, seien es Pläne oder behördliche Dokumente wie Abbruchgenehmigungen, etc., sind uns vor Baubeginn entsprechend VOB/B § 3 unentgeltlich zu übergeben. |
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Die TV Abbrucharbeiten sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B - DIN 1961 -) sind in der jeweils gültigen Fassung Angebots- bzw. Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen gelten die Regelungen der TV Abbrucharbeiten. Die TV Abbrucharbeiten können in unserem Hause eingesehen werden, werden Ihnen aber auch gerne zur Verfügung gestellt. |
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Alle Fuhrleistungen sind auf ausreichend befestigtem Untergrund per Sattelauflieger durchführbar. Die für unsere Sattelauflieger notwendigen Gehwegüber-, Zu- und Abfahrten werden bauseitig gestellt |
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Für Schäden an Gehwegüberfahrten oder sonstigen Flächenbefestigungen übernehmen wir keine Haftung. |
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Soweit nicht gesondert vermerkt, handelt es sich bei den angebotenen Leistungen um reine Maschinenarbeiten |
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Sämtliche Abbruchmaterialien auf die sich unser Angebot bezieht, müssen grundsätzlich frei sein von umweltbelastenden, insbesondere wassergefährdenden Stoffen und die Grenzwerte gem. LAGA für Z. 1.1. einzuhalten. |
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Nicht inbegriffen ist der Abbau von asbesthaltigen Bauteilen und KMF, wenn nicht anders im Leistungsverzeichnis beschrieben. |
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Notwendige Voruntersuchungen, Analysen bzw. Deklarationsanalyse sind keine Nebenleistungen und somit wenn nicht anders beschrieben, kein Bestandteil des Angebotes. |
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Das Aufsuchen, Freilegen, Trennen, Abfangen und Sichern evtl. vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen ist keine Nebenleistung und somit nicht einkalkuliert. |
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Das Aushubmaterial muss unbelastet sein und auf jeder normalen Bodendeponie abgelagert werden können und darf keinen besonderen Auflagen nach den Umwelt- schutzbestimmungen unterliegen. |
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Unbelasteter Bodenaushub ist sensorisch unauffälliges Material, dessen Analysewert innerhalb der Z0-Werte der LAGA - Liste liegt. Die Anteile an Mauerwerks- oder Betonbruch dürfen max. 5 % pro LKW-Ladung betragen. |
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Nicht im Angebot enthalten sind: |
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die Übernahme des Bodenrisikos |
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Prüfungen der Bodenbelastbarkeit der Aushubsohle |
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Verdichtungsprüfungen durch Lastplattendruckversuche |
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Berlin, den 27.05.2004